KMU und Selbständigerwerbende in der Coronakirse

A K T U E L L

 

 

Gratis Abgabe Handdesifektionsmittel

Businesscenter, 28.April 2020
Etlichen Betrieben wird empfohlen, bei Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit Handdesinfektionsmittel bereitzustellen. Rigo +Rigo hat nun  kurzfristig 350 Liter aus schweizer Produktion organisiert und verteilen dies kostenlos an betroffene Betriebe in den Businesscenter.
– Steinfeld Swiss Hand Desinfect E, auf Alkoholbasis, wirksam gegen covid19: Dokument
Das Desinfektionsmittel wird in Kanistern zu 5 Litern abgegeben.
Bestellungen nehmen wir ab sofort telefonisch entgegen: 061 981 31 00. Berücksichtigt werden bevorzugt Betriebe die diese Woche wieder eröffnen.
Das bestellte Desinfektionsmittel werden wir Ihnen Morgen vorbeibringen.

 

Kantonales – Hilfspaket Soforthilfe beschlossen

Businesscenter, 02.April 2020
Ab sofort können Gesuche um Soforthilfe des Kantons gestellt werden.  Es ist ein Onlineformular.
Unternehmen in Kurzarbeit und Selbstständigerwerbende, die von der Krise betroffen sind, erhalten rasch und unbürokratisch eine nicht rückzahlbare Soforthilfe. Die Soforthilfe beläuft sich auf minimal 7’500 Franken und maximal 10’000 Franken pro Unternehmen.

Unterstützungsberechtigt sind Unternehmen, die im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtig sind oder im kantonalen Handelsregister eingetragen sind. Ebenfalls muss eine Verfügung bezüglich der Kurzarbeitsentschädigung vom KIGA Baselland oder ein Bestätigungsschreiben der Ausgleichskasse zum Bezug eines Taggeldes vorliegen. Die Unterstützungsleistungen werden auf Gesuch hin durch die zuständige Stelle gewährt.

Mit den Massnahmen des Bundes sind die Lohnkosten der Unternehmen weitgehend gedeckt. Demgegenüber unterstützt die finanzielle Soforthilfe des Kantons vor allem die KMU bei der Deckung übriger Kosten (Miete, Pacht, Energie, d.h. Gas, Wasser und Strom, Versicherungen, Kapitalkosten etc.). Diese kantonalen Soforthilfen müssen nicht zurückbezahlt werden.

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Kantonales – Hilfspaket für KMU und Selbständigerwerbende

Businesscenter, 20.03.2020
Die Situation für KMU und Selbstständige in der Corona-Krise ist dramatisch. Als erstes traf es sämtliche Unternehmerinnen und Unternehmer mit direktem Kundenkontakt. Die  Einnahmen sind von einem Tag auf den anderen zum Teil Null gesunken. Auch viele Handwerker haben nun Auftragsrückgänge zu beklagen. Und von der grosszügig angelegten Kurzarbeiterregelung sind Selbständigerwerbende und Betriebsinhaber ausgeschlossen.
Der Kanton BL hat deshalb ein Hilfspaket für Unternehmen und  Private über Fr. 190 Mio. beschlossen. Darunter auch Soforthilfen für KMU die in Härtefällen nicht zurückzuzahlen sind.  Die Kantonalbank wurde mit der Abwicklung der Gesuche beauftragt
Kantonalbank Tel. 061 925 96 96  Zögern sie nicht und rufen sie an.

Pressestimmen: